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Gebührenordnung

Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat am 24.03.2026 folgende Satzung beschlossen.

Benutzungsgebühren

1.
a)
Jahreskarte (ab 18 Jahre)
24,00 €
 
b)

 

Ermäßigungsberechtigte (Schüler ab 18 Jahre, Studenten, BFD- (Bundesfreiwilligendienst) /

FSJ- (Freiwilliges Soziales Jahr) Leistende, Schwerbehinderte ab 70%)

  12,00 €
 
c)
Metropol- Card (siehe Punkt 7)
28,00 €

Gebühren bei verspäteter Rückgabe

1.
pro Medium und Woche
      1,00 €
2.
Bearbeitungspauschale 
(nach Überschreitungder Leihfrist um 5 Wochen)
    15,00 €

Sonstiges

1.
Ersatzausweis bei Verlust  
 5,00 €
2.
Gebühr für Vorbestellung pro Medium
 1,00 €
3.
Gebühr für Fernleihe pro Medium
 3,00 €
4.
Bestsellerservice
 2,00 €
5.
Metropol-Card Ersatz bei Verlust
 6,00 €
6.
Leseausweis für Kinder u. Jugendliche                     
 4,00 €
7.
Kopie / Ausdruck
 
 
Papier
      a)   DIN A4 schwarz/weiß
      b)   DIN A4 farbig
      c)   DIN A3 schwarz/weiß 
      d)   DIN A3 farbig
 0,30 €
 0,40 €
 0,60 €
 0,80 €

 

 Umsatzsteuer

Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

 

Inkrafttreten:

Diese Satzung tritt am 01.07.2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Sinsheim vom 01.01.2020

außer Kraft.

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