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Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat am 24.03.2026 folgende Satzung beschlossen.
Ermäßigungsberechtigte (Schüler ab 18 Jahre, Studenten, BFD- (Bundesfreiwilligendienst) /
Umsatzsteuer
Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am 01.07.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Sinsheim vom 01.01.2020
außer Kraft.
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