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Anmeldung & Kündigung

Anmeldung

 

Um sich anzumelden, benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis (Alternativ: Reisepass + Meldebescheinigung)
  • Kinder unter 16 Jahre benötigen zusätzlich die Unterschrift eines/einer personensorgeberechtigten Person
  • Bargeld / EC-Karte für die Benutzungsgebühr

Hier finden Sie unsere Gebührenordnung.


Bibliotheksausweis

 

Der Bibliotheksausweis hat auf seiner Rückseite unter dem Barcode eine achtstellige Benutzernummer.

Ihr Passwort entspricht Ihrem Geburtsdatum (TTMMJJJJ), sofern Sie es nicht bereits geändert oder selbst erstellt haben.

Sie können mit Ihrem Bibliotheksausweis:

  • Medien aus der Stadtbibliothek Sinsheim nach Hause entleihen
  • E-Medien bei metropolbib ausleihen
  • Online-Nachschlagewerke von Brockhaus nutzen
  • auf Artikel des Munzinger Archivs zugreifen
  • Ihre Medien verlängern
  • Medien reservieren
  • Medien per Fernleihe bestellen

Bitte beachten Sie:

  • Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar (= Sie dürfen ihn nicht an eine andere Person weitergeben). Der Inhaber haftet für Beschädigung von Medien, Gebühren und Ausweisverlust – es dient also Ihrem eigenen Schutz vor Missbrauch. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Kinder nur altersgerechte Medien ausleihen können.
  • Sie können Ihren Bibliotheksausweis nicht eigenständig online verlängern. Bitte wenden Sie sich dafür an das Personal der Stadtbibliothek.
  • Der Bibliotheksausweis wird bei jeder Ausleihe sowie Verlängerung benötigt. Alternativ können Sie auch Ihren digitalen Bibliotheksausweis in der B24-App dafür nutzen.
  • Der Verlust des Bibliotheksausweises sollte unverzüglich gemeldet werden, damit er gesperrt werden kann, um Missbrauch vorzubeugen!
  • Adressen- und Namensänderungen müssen umgehend gemeldet werden!
  • Ist die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises abgelaufen oder haben Sie zu hohe Gebühren oder Ihre Gebühren zu lange nicht gezahlt, wird Ihr Ausweis automatisch gesperrt.

 

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Institutionsausweis

 

Ein Institutsausweis ist ein spezieller Bibliotheksausweis der auf eine Einrichtung, Organisation oder Institution ausgestellt wird – beispielsweise an:

  • Schulen

  • Kindergärten

  • Vereine

  • Behörden

Er ermöglicht es der Institution, Medien für dienstliche oder pädagogische Zwecke auszuleihen, zum Beispiel:

  • Bücher für den Unterricht

  • Kinderbücher für eine Kita-Gruppe

  • Medien für eine Projektarbeit

  • Fortbildungsmaterialien für Mitarbeitende

Beantragung

Sie können den Institutsausweis an der Information der Stadtbibliothek beantragen.

Hierfür benötigen wir:

  • ein Nachweis der Einrichtung

  • einen Identitätsnachweis der vertretungsberechtigten Person

 

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Verlängerung & Kündigung

 

Sie müssen Ihren Bibliotheksausweis nach Ablauf der Gültigkeit aktiv verlängern, wenn Sie die Stadtbibliothek weiter nutzen möchten. Wenden Sie sich dafür an das Personal. 

Nach 5 Jahren Inaktivität wird Ihr Leserkonto bei uns gelöscht. Es ist daher nicht nötig, explizit zu kündigen. 


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